Bereits am 14. November 2014 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) in elektronischer Form publiziert. Seit dem 01. Januar 2015 lösen sie sowohl die bis dato gültigen “Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen” (GDPdU), als auch die “Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme” (GoBS) ab.
Die vollständigen Grundsätze der GoBD sind auf der Website des Bundesministeriums einseh- und herunterladbar:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html
Alle GDPdU-konformen Kassen, aus unserem Sortiment erfüllen selbstverständlich auch die aktualisierten Anforderungen der GoBD.
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