Hintergrund
Die am 01.01.2020 in kraft getretene Kassensicherungsverordnung (KassenSichV2020) beinhaltet eine kulante Duldung von Kassensystemen, die zwischen dem 25. November 2010 und dem 01. Januar 2020 angeschafft wurden und die nicht durch eine Auf- bzw. Nachrüstung TSE-fähig gemacht werden konnten. Diese Toleranz ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Das bedeutet, dass alle Kassensysteme, die aktuell noch unter diese Duldungsregelung fallen, ab dem 01.01.2023 nicht mehr von den Finanzbehörden akzeptiert werden.
Muss ich meine Kasse austauschen?
Wenn Sie Ihre Kasse nach dem 01. Januar 2020 von uns erhalten haben oder Sie Ihre bereits vorhandene Kasse von uns haben nachrüsten lassen, erfüllt Ihre Kasse die Anforderungen der KassenSichV2020 und Sie müssen nichts weiter tun.
Wenn Sie Ihre Kasse vor dem 01. Januar 2020 von uns erhalten haben und bis dato keine Schritte unternommen haben, um Ihr Kassenmodell aufrüsten zu lassen, sollten Sie dies dringend nachholen, da die Übergangsfrist update-fähiger Kassen bereits zum 30. September 2020 (mit Nachweis einer TSE-Bestellung verlängert bis zum 31. März 2021) abgelaufen war.
Wenn Sie ein Kassenmodell haben, das nachweislich nicht aufgerüstet werden kann, können Sie die Kasse bis zum Jahresende (31.12.2022) weiter nutzen. Da wir allerdings davon ausgehen müssen, dass es insbesondere im vierten Quartal zu einer so hohen Nachfrage nach Kassensystemen kommen wird, dass es zu Verfügbarkeitsengpässen oder sogar -lücken kommen kann, empfehlen wir die Investition einzuplanen und so früh wie möglich für einen Austausch Ihrer Kasse zu sorgen.
Welche Kassenmodelle sind update-fähig und können aufgerüstet werden?
Die folgenden Sharp-Kassenmodelle können durch ein Firmware-Update und die Einrichtung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in die Lage versetzt werden, die Anforderungen KassenSichV2020 zu erfüllen:
- Sharp XE-A137 BK / Sharp XE-A137 WH
- Sharp XE-A147 BK / Sharp XE-A147 WH
- Sharp XE-A177 BK / Sharp XE-A177 WH
- Sharp XE-A207 B / Sharp XE-A207 W
- Sharp XE-A217 B / Sharp XE-A217 W
- Sharp XE-A307
- Sharp ER-A411
- Sharp ER-A421
Welche Kassenmodelle sind grundsätzlich nicht update-fähig und müssen in jedem Fall ausgetauscht werden?
Die folgenden Sharp-Kassenmodelle sind – die Verwendung einer entsprechenden fiskalen Firmware vorausgesetzt – GoBD-konform, aber nicht aufrüstbar und müssen bis zum Jahresende ausgetauscht werden:
- Sharp ER-A280 F / Sharp ER-A280 N
- Sharp UP-810 F
- Sharp UP-820 F / Sharp UP-820 N
- Sharp UP-3500
- Sharp UP-3515
Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben oder falls Sie gerne eine Beratung haben möchten, können Sie gerne die Kommentarfunktion dieses Beitrags nutzen oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.
Allseits gute Geschäfte,
Ihr Kassenschmiede-Team