Die Firma Sharp hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die ersten Modelle der Kassen XE-A207, XE-A217 und XE-A307 mit einer Programm-Version ausgestattet sind, die den heutigen Anforderungen seitens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nicht mehr genügen.
“Fiskalisierung?!? – Was ist das?”
Am 26.11.2010 hat das Bundesministerium für Finanzen (kurz: BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in welchem die Anforderungen an Kassensysteme, die in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden dürfen, verschärft wurden: Eine detaillierte und unveränderbare, digitale Archivierung aller Kassenvorgänge – d. h. Verkäufe, Stornierungen, Programmierungen, usw. – für mindestens 10 Jahre ist seitdem verpflichtend. Die Aufbewahrung der täglichen Z-Bons ist weiterhin notwendig, aber nicht mehr ausreichend.
“Wie kann ich feststellen, ob meine Kasse die korrekte Version hat?”
Bei den Modellen XE-A207, XE-A217 und XE-A307 können Sie über die folgenden 3 Schritte die installierte Programm-Version Ihrer Kasse abrufen:
1.) Taste “Mode” drücken
mit der Taste “TL / NS” bzw. “BAR” bestätigen
2.) “PGM-Modus” auswählen
mit der Taste “TL / NS” bzw. “BAR” bestätigen
3.) “1 Abruf” auswählen
mit der Taste “TL / NS” bzw. “BAR” bestätigen
Sie erhalten dann einen gedruckten Bon, der wie einer der folgenden ausschaut:
Kasse mit GDPdU-Software: Programm-Version 3.xx | Kasse ohne GDPdU-Software: Programm-Version 1.xx |
Sollte Ihre Kasse mit einer Version 3.xx ausgestattet sein (vgl. linker Ausdruck), dann entspricht sie den aktuellen Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Sollte Ihre Kasse mit einer Version 1.xx ausgestattet sein (vgl. rechter Ausdruck), erfüllt sie nicht die aktuellen Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Es besteht Handlungsbedarf.
Wir beraten Sie gerne über das weitere Vorgehen und führen alle notwendigen Programm-Updates an Ihrer Kasse aus. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular , um Ihre persönliche Beratung zu beginnen.
Allseits gute Geschäfte,
Ihr Kassenschmiede-Team