Das neue Jahr bringt diese wichtigen Änderungen mit sich, die sich auch auf die Kassensysteme auswirken:
Wieder 19% Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die während der Corona-Pandemie von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen, die in der Gastronomie vor Ort verzehrt werden, läuft zum Jahresende aus. Ab dem 01.01.2024 müssen alle Speisen, die im Haus gegessen werden wieder mit 19% besteuert werden.
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Neue Pflicht-Angaben auf Kassenbelegen
Ab dem 01.01.2024 müssen im Rahmen der Kassensicherungsverordnung neue Angaben verpflichtend auf Kassenbons gedruckt werden: Die Seriennummer der Kasse UND die Seriennummer der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Prüfwert gemäß §2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV UND der von der TSE vergebene fortlaufende Signaturzähler. Bisher war es ausreichend, wenn jeweils nur eine dieser Informationen gedruckt wurde, also entweder die Kassen-Seriennummer oder die TSE-Seriennummer und entweder der Prüfwert oder der fortlaufende Signaturzähler.
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Pfand auf Milchprodukte
Bereits seit 2022 wird auf die meisten Kunststoffgetränkeflaschen und alle Getränkedosen ein Pfand in Höhe von 0,25 € erhoben. Im Jahr 2024 endet nun die Übergangsfrist der Einwegpfandpflicht für Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte. Das bedeutet, dass auf Milch, Kakao und Kaffee-Mischgetränke, aber auch Kefir oder Joghurt in Einwegkunststoffverpackungen ebenfalls ein Pfand von mindestens 0,25 € erhoben wird.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder falls Sie unsere Unterstützung bei der Umsetzung dieser Änderungen haben möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite .
Allseits gute Geschäfte,
Ihr Kassenschmiede-Team