Gerade in den letzten Wochen kursierten viele Statements zu dem Thema INSIKA, die auch durch diverse Hersteller als gegeben dargestellt wurden. Dies führte zu unklaren Verhältnissen für Fachhändler, Kunden und Steuerberater.
Eine Anfrage von mehreren Bundestagsabgeordneten hat nun für Klarheit gesorgt: Der Deutsche Bundestag gab am 27.10.2015 bekannt, dass sich die Deutsche Bundesregierung vom INSIKA-Manipulationsschutz als einzige Lösung für manipulationssichere Kassensysteme verabschiedet hat. Die Bundesregierung setzt auch in Zukunft auf eine “technologieoffene Lösung”.
(Quelle: Drucksache 18/6481 vom 27.10.2015 – Link zum PDF: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806481.pdf)
Das bedeutet, dass die bisherige GoBD / GDPdU Regelung ab dem 01.01.2016 weiterhin bestand hat und nicht kurzfristig geändert wird. Alle aktuellen SHARP Kassen- und POS-Systeme in unserem Sortiment sind GoBD- bzw. GDPdU-konform und dürfen auch nach dem 31.12.2015 ohne Einschränkung eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Konfiguration und Programmierung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Sollten Sie Rückfragen zu der GoBD-Konformität unserer Kassen haben, können Sie gerne die Kommentarfunktion dieses Beitrags nutzen oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.
Allseits gute Geschäfte,
Ihr Kassenschmiede-Team