Wichtige Information: Neue Pflichtangaben auf Kassenbons ab dem 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 müssen im Rahmen der Kassensicherungsverordnung neue Angaben verpflichtend auf Kassenbons gedruckt werden: Die Seriennummer der Kasse UND die Seriennummer der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie der Prüfwert gemäß §2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV UND der von der TSE vergebene fortlaufende Signaturzähler. Bisher war es ausreichend, wenn jeweils nur eine dieser Informationen gedruckt [...]